Es ist uns als gemeinnützige Träger ein großes Anliegen, allen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an
unseren Ferienfreizeiten, Jugendreisen und Bildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Nach § 11 SGB VIII sind
jungen
Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu
stellen. Dazu zählen insbesondere auch Kinder und Jugenderholung (Ferienfreizeiten), Jugendbildung und
internationale Jugendarbeit. Wir setzen uns dafür ein, dass Jugenderholung und Erlebnisse außerhalb der
Schule nicht von den finanziellen Möglichkeiten einer Familie abhängen sondern ein Grundrecht für alle
sind.
Unsere Geschäftsstellen unterstützen dabei, die passende Förderung
für Ferienfreizeiten und Jugendreisen zu
finden und können über Programme und teilweise eigene Fonds eine Teilnahme ermöglichen. Bitte nehmt vor
der
Buchung Kontakt mit der Geschäftsstelle des Veranstalters und ggf. mit dem Jugendamt auf um frühzeitig
eine
Förderung der Ferienfreizeiten und Jugendreisen auf die Beine zu stellen. Im Folgenden geben wir einen
kurzen Überblick über die Möglichkeiten:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Für Ferienfreizeiten können sie bis zu € 180.- im Jahr über das Bildungspaket erhalten und auf den Veranstaltungspreis anrechnen lassen. Ansprechpartner sind hier die Stadtverwaltungen oder Landkreise. Eine Abrechnung erfolgt dann mit der entsprechenden Jugendwerksgeschäftsstelle
Die meisten Bundesländer bieten auch die Möglichkeit einer individuellen Förderung für Jugenderholungsmaßnahmen ( Ferienfreizeiten, Jugendreisen) und Jugendbildung. Diese unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, eine detaillierte Auskunft können die Jugendwerksgeschäftsstellen geben.
Landkreise, Kommunen und Städte bieten teilweise eigene Förderprogramme und Stiftungen aus denen eine zusätzliche Förderung möglich ist. Hier empfiehlt es sich vor Buchung mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen und auf die Erholungsbedürftigkeit des Kindes hinzuweisen. Jugendämter und die Jugendwerksgeschäftsstellen können auch Kontakte zu lokalen Stiftungen vermitteln