Wer während der Autofahrt über Handy oder Freisprechanlage telefoniert, fährt wie ein
angetrunkener Wagenlenker. Zu diesem Schluss kommen die Psychologen Frank Drews,
David Strayer und der Toxikologe Dennis Crouch von der Universität Utah in ihrer Studie,
die sie heute in dem Journal Human Factors veröffentlichen. 25 Männer und 15 Frauen im
Alter zwischen 22 und 34 Jahren nahmen an «A Comparison of the Cell Phone Driver and
the Drunk Driver» teil. Das Bundesamt für Luftfahrt finanzierte die Untersuchungen mit
25 000 Dollar, um Rückschlüsse auf die Aufmerksamkeit von Piloten ziehen zu können.
«Wenn Sie hinter dem Lenkrad telefonieren, fahren Sie, als ob Sie 0,8 Promille Alkohol
intus hätten», erklärt Frank Drews, Assistenz-Professor für Psychologie. Diese Blutalkoholkonzentration sei bereits in den meisten amerikanischen Staaten illegal. «Wenn der
Gesetzgeber wirklich das Autofahren sicherer machen möchte, sollte er das Telefonieren
komplett verbieten», meint Drews
Bei entsprechend verfügbaren Kapazitäten bemühen wir uns, die gewünschten Angebote, Freizeiten und Jugendreisen auch Gästen mit Mobilitätseinschränkungen anzubieten. Wir bitten darum, bereits bei der Buchung genaue Angaben über Art und Umfang der Mobilitätseinschränkungen der betreffenden Teilnehmer*innen zu machen, damit wir prüfen können, ob die Buchung bestätigt werden kann.
ZahlungMit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Teilnahmebeitrags fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen die kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Teilnahmebeitrag sofort zahlungsfällig. Sie haben die Möglichkeit vor Veranstaltungsbeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen insoweit auf Ziffer 4 unserer Reisebedingungen.
Für deutsche Staatsbürger*innen ist bei Auslandsreisen ein gültiger Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass für die Dauer der Veranstaltung notwendig. Nicht deutsche Staatsbürger*innen wenden sich zur Beratung bitte an die jeweilige Geschäftsstelle.
ReiserücktrittsversicherungWir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Ein Abschluss ist über folgenden Link möglich.
MindestteilnehmerInnenzahl und GruppengrößeDiese Reise ist für eine Gruppengröße von 30 bis 40 Personen konzipiert. Sie wird unter Vorbehalt einer Mindestteilnehmer*innenzahl von 30 angeboten. Bei nichterreichen bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ist der Veranstalter berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten. Er wird die Absage der Reise ggf. Unverzüglich erklären.