Auschwitz steht wie kein anderer Name für die Verbrechen der Nationalsozialisten und ist zum Inbegriff der Vernichtung der europäischen Juden und Jüdinnen geworden.
Im Herbst 2018 fahren wir gemeinsam zum ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz und die polnische Metropole Krakau. Hier werden wir uns mit dem jüdischen Leben in Polen, dem Holocaust und dem Widerstand gegen die Nazis beschäftigen.
Ein besonderes Augenmerk soll vor Ort auf dem Block B II e liegen, in dem Rom_nja und andere als „Zigeuner“ diskriminierte Personen interniert waren. Die Auseinandersetzung mit der Diskriminierung von „Sinti und Roma“ in Europa, ihre Verfolgung im Nationalsozialismus aber auch der Widerstand von Lagerinsass*innen gegen ihre Ermordung ist daher einer der Schwerpunkte der Gedenkstättenfahrt.
Wir wollen uns durch die Fahrt sowohl mit deutscher Geschichte (in Polen) auseinandersetzen, als auch - in dem Bewusstsein, dass historisches Lernen immer auch gesellschaftlich-politisches Lernen ist - die Perspektive auf unsere heutige Gesellschaft eröffnen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Studienfahrt ist die Teilnahme am Vorbereitungstreffen im Vorfeld.
(Foto: By Pimke (Own work) [CC BY 2.5 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.5)], via Wikimedia Commons)
Bei entsprechend verfügbaren Kapazitäten bemühen wir uns, die gewünschten Angebote, Freizeiten und Jugendreisen auch Gästen mit Mobilitätseinschränkungen anzubieten. Wir bitten darum, bereits bei der Buchung genaue Angaben über Art und Umfang der Mobilitätseinschränkungen der betreffenden Teilnehmer*innen zu machen, damit wir prüfen können, ob die Buchung bestätigt werden kann.
ZahlungMit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Teilnahmebeitrags fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen die kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Teilnahmebeitrag sofort zahlungsfällig. Sie haben die Möglichkeit vor Veranstaltungsbeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen insoweit auf Ziffer 4 unserer Reisebedingungen.
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