Max Mannheimer
Wir werden zunächst in die internationale Jugendbegegnungsstätte in Oświęcim fahren und dort die Gedenkstätte in Auschwitz-Birkenau besuchen. Das Stammlager Auschwitz I und Auschwitz-Birkenau besichtigen wir im Rahmen einer deutschsprachigen Führung, welche wir gemeinsam vor- und nachbereiten. Zusätzlich setzen wir uns in Zusammenarbeit mit der internationalen Jugendbegegnungsstätte mit dem Holocaust auseinander. Außerdem wollen wir versuchen der Forderung des Holocaust-Überlebenden Max Mannheimers nachzukommen.
Anschließend werden wir für ein paar Tage die polnische Metropole Krakau mit jüdischem Ghetto sowie die Fabrik von Oskar Schindler besuchen.
Wir wollen die Stadt kennenlernen und uns mit der Geschichte Krakaus im Nationalsozialismus auseinandersetzen.
Bärbel Bas zum Internationalen Holocaust-Gedenktag am 27. Januar 2024
Die gesamte Fahrt wird pädagogisch begleitet und es wird immer auf Möglichkeiten zur Reflexion und zum Austausch für alle geachtet.
Wir fahren gemeinsam ab Dortmund mit der Bahn.
Zur Vorbereitung der Fahrt wird ein verpflichtendes Treffen stattfinden.
Ihr wollt mit dem Jugendwerk der AWO Westliches Westfalen gemeinsam auf eine Gedenkstättenfahrt? Dann meldet euch jetzt an!
Datum | Alter | Preis | Veranstalter | |||
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26.03.2025 - 01.04.2025 | 16 - 30 | EUR 70,00 | Bezirksjugendwerk der AWO Westliches Westfalen | Plätze Verfügbar | Anmelden | |
Abfahrt ab: Dortmund |
Bei entsprechend verfügbaren Kapazitäten bemühen wir uns, die gewünschten Angebote, Freizeiten und Jugendreisen auch Gästen mit Mobilitätseinschränkungen anzubieten. Wir bitten darum, bereits bei der Buchung genaue Angaben über Art und Umfang der Mobilitätseinschränkungen der betreffenden Teilnehmer*innen zu machen, damit wir prüfen können, ob die Buchung bestätigt werden kann.
ZahlungMit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Teilnahmebeitrags fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen die kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Teilnahmebeitrag sofort zahlungsfällig. Sie haben die Möglichkeit vor Veranstaltungsbeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen insoweit auf Ziffer 4 unserer Reisebedingungen.
Für deutsche Staatsbürger*innen ist bei Auslandsreisen ein gültiger Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass für die Dauer der Veranstaltung notwendig. Nicht deutsche Staatsbürger*innen wenden sich zur Beratung bitte an die jeweilige Geschäftsstelle.
ReiserücktrittsversicherungWir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Ein Abschluss ist über folgenden Link möglich.
MindestteilnehmerInnenzahl und GruppengrößeDiese Reise ist für eine Gruppengröße von 13 bis 18 Personen konzipiert. Sie wird unter Vorbehalt einer Mindestteilnehmer*innenzahl von 13 angeboten. Bei nichterreichen bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ist der Veranstalter berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten. Er wird die Absage der Reise ggf. Unverzüglich erklären.