Das Vernichtungslager Auschwitz hat den Verbrechen der Nazis seinen Namen gegeben. Wie kein zweiter Ort steht dieser für die Verfolgung und Vernichtung insbesondere von Jüdinnen und Juden, Minderheiten und Andersdenkenden.

Wir werden bei dieser Gedenkstättenfahrt zuerst die polnische Metropole Krakau mit jüdischem Ghetto und die Fabrik von Schindler besuchen. Anschließend geht es dann zur Gedenkstätte und Konzentrationslager Auschwitz/Birkenau. Bei geführter Stadterkundung erfahren die Teilnehmenden mehr über die Geschichte des Holocaust und des jüdischen Lebens in der Stadt Oswiecim (Auschwitz).

Das Seminar ist ein Kooperationsprojekt des Jugendwerks mit der AWO Heilbronn für junge und ältere Menschen, die gemeinsam in der Gedenkstätte und im Archiv auf Spurensuche gehen möchten. Dabei werden wir uns damit auseinandersetzen, welche Bedeutung der Holocaust für uns heute noch hat, ob es generationsbedingte Unterschiede im Umgang mit dem Holocaust gibt und was wir heute dafür tun können, um (neo-)faschistischen Tendenzen aktiv entgegen zu wirken und eine tolerante und vielfältige Gesellschaft mitzugestalten.

Das Jugendwerk der AWO Württemberg e.V. ist mit dem Unternehmenszertifikat EpiCert „Sicher gegen Corona" von der Gesellschaft für Epidemie Prävention zertifiziert.
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Unsere Freizeitangebote stehen allen Interessierten offen. Es ist uns ein großes Anliegen, Familien mit geringen Einkommen zu unterstützen und den Kindern die Teilnahme an einer Freizeit zu ermöglichen. Hierfür gibt es Zuschussmöglichkeiten. Wenn Sie Fragen haben melden Sie sich gerne bei uns. Wir unterstützen Sie bestmöglich bei der Beantragung der Zuschüsse.

Leistungen:
• Anreise mit dem Reisebus ab Heilbronn über Stuttgart
• Unterbringung in modernen Doppelzimmern (Einzelnutzung gegen Aufpreis für Vollzahler)
• Vollpension in Auschwitz, Ü/F in Krakau
• Führungen in Auschwitz/Birkenau und Krakau
• Besuch der Fabrik Schindler
• Gruppenleitung und Pädagogische Begleitung

Informationen für Teilnehmer*innen:
- Abfahrt morgens - Rückkehr nachmittags

FAKTEN IM ÜBERBLICK

Abfahrten

Fahrt im Fernreisebus mit WC und Klimaanlage ab

Unterkunft

Oswiecim - Stiftung für die Internationale Jugendbegegnungsstätte in Oświęcim-Auschwitz mehr...

Essen

Vollpension

Action/Aktivitäten

Freizeitleitung, pädagogische Betreuung und Programm

Termine

Derzeit keine Termine.

Bei entsprechend verfügbaren Kapazitäten bemühen wir uns, die gewünschten Angebote, Freizeiten und Jugendreisen auch Gästen mit Mobilitätseinschränkungen anzubieten. Wir bitten darum, bereits bei der Buchung genaue Angaben über Art und Umfang der Mobilitätseinschränkungen der betreffenden Teilnehmer*innen zu machen, damit wir prüfen können, ob die Buchung bestätigt werden kann.

Zahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Teilnahmebeitrags fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen die kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Teilnahmebeitrag sofort zahlungsfällig. Sie haben die Möglichkeit vor Veranstaltungsbeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen insoweit auf Ziffer 4 unserer Reisebedingungen.

Ausweis- und Einreisebestimmungen

Für deutsche Staatsbürger*innen ist bei Auslandsreisen ein gültiger Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass für die Dauer der Veranstaltung notwendig. Nicht deutsche Staatsbürger*innen wenden sich zur Beratung bitte an die jeweilige Geschäftsstelle.

Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Ein Abschluss ist über folgenden Link möglich.

MindestteilnehmerInnenzahl und Gruppengröße

Diese Reise ist für eine Gruppengröße von 13 bis 13 Personen konzipiert. Sie wird unter Vorbehalt einer Mindestteilnehmer*innenzahl von 13 angeboten. Bei nichterreichen bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ist der Veranstalter berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten. Er wird die Absage der Reise ggf. Unverzüglich erklären.

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