Der Sommer bei der AWO oder mit dem Jugendwerk hat dir viel Spaß gemacht? Aber nächstes Jahr bist du zu groß um nochmal als Kind mit zu gehen?
Und am liebsten würdest du in Zukunft auch als Betreuerin oder Betreuer mitmachen, wenn du endlich alt genug dafür bist?
Melde dich für die Minihelferschulung an, wenn du Lust hast, mit einer Gruppe deine Herbstferien zu verbringen und gemeinsam ein actionreiches Programm mitzugestalten.
Das bringt viel Spaß und ist eine gute Vorbereitung, um später im Jugendwerk oder bei der AWO mitzuarbeiten.

Unsere Freizeitangebote stehen allen Interessierten offen. Es ist uns ein großes Anliegen, Familien mit geringen Einkommen zu unterstützen und den Kindern die Teilnahme an einer Freizeit zu ermöglichen. Hierfür gibt es Zuschussmöglichkeiten. Wenn Sie Fragen haben melden Sie sich gerne bei uns. Wir unterstützen Sie bestmöglich bei der Beantragung der Zuschüsse.

Informationen für Teilnehmer*innen:
- Abfahrt mittags
- Rückkehr mittags

Mitglieder vom Jugendwerk oder einer AWO Gliederung bezahlen nur 125 €. Jetzt Mitglied werden!

FAKTEN IM ÜBERBLICK

Abfahrten

Fahrt in Kleinbussen ab

Reiseroute

Altensteig Freizeithaus mehr...

Essen

Vollverpflegung bei Mithilfe

Action/Aktivitäten

Freizeitleitung, pädagogische Betreuung und Programm

Termine

Derzeit keine Termine.

Reiseroute

Stuttgart Bushalt Jägerstraße

Abfahrtsort für Reisebusse in der Nähe des Stuttgarter Hauptbahnhofs.

Altensteig Freizeithaus

Das Freizeit und Seminarhaus des Jugendwerks verfügt über Betten für 39 Personen. Altensteig ist ein malerisches Städtchen im Schwarzwald mit einer sehenswerten Altstadt und einer Burg aus dem 13. Jahrhundert. Altensteig bietet zahlreiche Sport- und Freizeitmöglichkeiten sowie alle notwendigen Einkaufsgelegenheiten.
Das Haus liegt idyllisch direkt an der Nagold. Es hat 39 Betten in 1- bis 5-Bett-Zimmern, alle mit fließend Warmwasser.
In direkter Nachbarschaft zum Haus liegen ein Minigolf-, ein Tennis- und ein neu angelegter Abenteuer-Spielplatz sowie ein Fischteich mit Angelmöglichkeit. Die nähere Umgebung lädt zu Wanderungen und Radtouren ein. Darüber hinaus eignet sie sich ausgezeichnet für Geländespiele, Schnitzeljagden usw.
Es gibt verschiedene Aufenthaltsräume und ein großes Freigelände mit Feuerstelle. Zur Selbstversorgung steht eine geräumige Profiküche mit Industriespülmaschine zur Verfügung.

Bei entsprechend verfügbaren Kapazitäten bemühen wir uns, die gewünschten Angebote, Freizeiten und Jugendreisen auch Gästen mit Mobilitätseinschränkungen anzubieten. Wir bitten darum, bereits bei der Buchung genaue Angaben über Art und Umfang der Mobilitätseinschränkungen der betreffenden Teilnehmer*innen zu machen, damit wir prüfen können, ob die Buchung bestätigt werden kann.

Zahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Teilnahmebeitrags fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen die kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Teilnahmebeitrag sofort zahlungsfällig. Sie haben die Möglichkeit vor Veranstaltungsbeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen insoweit auf Ziffer 4 unserer Reisebedingungen.

Ausweis- und Einreisebestimmungen

Für deutsche Staatsbürger*innen ist bei Auslandsreisen ein gültiger Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass für die Dauer der Veranstaltung notwendig. Nicht deutsche Staatsbürger*innen wenden sich zur Beratung bitte an die jeweilige Geschäftsstelle.

Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Ein Abschluss ist über folgenden Link möglich.

MindestteilnehmerInnenzahl und Gruppengröße

Diese Reise ist für eine Gruppengröße von 20 bis 21 Personen konzipiert. Sie wird unter Vorbehalt einer Mindestteilnehmer*innenzahl von 20 angeboten. Bei nichterreichen bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ist der Veranstalter berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten. Er wird die Absage der Reise ggf. Unverzüglich erklären.

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