Zusammen mit Menschen des AWO Kreisverbandes Bielefeld wollen wir die Gedenkstätte Augustaschacht bei Osnabrück besuchen. Vor Ort werden wir einen Workshop machen und uns mit der schrecklichen Geschichte des Ortes beschäftigen. Dieser war einer von vielen weiteren Bausteinen der grausamen Maschinerie der Nazi-Herrschaft. Wir wollen damit ganz bewusst einen Blick auf unsere Region lenken. Die Auseinandersetzung mit der Geschichte ist für uns als Jugendwerk unerlässlicher und wichtiger Teil unserer Arbeit. Wir wollen gemeinsam lernen, gedenken und vor allem Lehren aus der Geschichte ziehen.
Die Gedenkstätte Augustaschacht befindet sich am Ort des früheren Arbeitserziehungslager (AEL) Ohrbeck. Im AEL Ohrbeck waren insgesamt mehr als 2.000 Männer und Jugendliche unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Sie kamen aus 17 verschiedenen Ländern, insbesondere den Niederlanden, der damaligen Sowjetunion, Italien und Polen. Mindestens einhundert von ihnen, zumeist Niederländer, starben im AEL Ohrbeck. Die meisten Häftlinge waren ausländische Zwangsarbeiter. Das AEL Ohrbeck wurde von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) in Osnabrück eingerichtet und geleitet. Es bestand von Januar 1944 bis April 1945. Als Standort ihres Arbeitserziehungslagers wählte die Gestapo das Maschinenhaus des Augustaschachtes.
Bei entsprechend verfügbaren Kapazitäten bemühen wir uns, die gewünschten Angebote, Freizeiten und Jugendreisen auch Gästen mit Mobilitätseinschränkungen anzubieten. Wir bitten darum, bereits bei der Buchung genaue Angaben über Art und Umfang der Mobilitätseinschränkungen der betreffenden Teilnehmer*innen zu machen, damit wir prüfen können, ob die Buchung bestätigt werden kann.
ZahlungMit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Teilnahmebeitrags fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen die kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Teilnahmebeitrag sofort zahlungsfällig. Sie haben die Möglichkeit vor Veranstaltungsbeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen insoweit auf Ziffer 4 unserer Reisebedingungen.
Für deutsche Staatsbürger*innen ist bei Auslandsreisen ein gültiger Kinderausweis, Personalausweis oder Reisepass für die Dauer der Veranstaltung notwendig. Nicht deutsche Staatsbürger*innen wenden sich zur Beratung bitte an die jeweilige Geschäftsstelle.
ReiserücktrittsversicherungWir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Ein Abschluss ist über folgenden Link möglich.
MindestteilnehmerInnenzahl und GruppengrößeDiese Reise ist für eine Gruppengröße von 5 bis 20 Personen konzipiert. Sie wird unter Vorbehalt einer Mindestteilnehmer*innenzahl von 5 angeboten. Bei nichterreichen bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ist der Veranstalter berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten. Er wird die Absage der Reise ggf. Unverzüglich erklären.